Ehemals benutzungspflichtiger Zweirichtungs-Radweg (kombiniert mit Fußweg und freigegeben für Mofas) zwischen den Stadtteilen Graß und Leoprechting sowie zwischen Leoprechting und Oberisling in Regensburg


 
Der Widerspruch

Die Antwort der Stadt Regensburg

Die Erwiderung darauf als Ergänzung zum Widerspruch

Der Bescheid der Regierung der Oberpfalz


 
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg

1. Replik der Stadt Regensburg

Die Antwort auf dieses Schreiben

2. Replik der Stadt Regensburg

Die Antwort auf dieses Schreiben

3. Replik der Stadt Regensburg

Die Antwort auf dieses Schreiben

Ein weiteres Schreiben nach Akteneinsicht beim VG

Das Urteil des VG Regensburg


 
Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München + Verkehrszeichenplan + Ergänzung

Der BayVGH hat am 17. Januar 2008 die Berufung "wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils" zugelassen.

Das Urteil des BayVGH München


 
Revisionsbegründung der Landesanwaltschaft als Vertreter des öffentlichen Interesses

Revisionsbegründung der Stadt Regensburg

Stellungnahme der Landesanwaltschaft hierzu

Replik auf die Revisionsbegründungen

Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht

Das Urteil des BVerwG Leipzig


 
Ihre juristische Kompetenz für dieses Verfahren haben ganz maßgeblich eingebracht:
  Dr. Dietmar Habermeier (ehem. Vorsitzender des ADFC Bayern) †
  Thomas Kirchhammer (ehem. stv. Vorsitzender des ADFC Bayern)
  Constantin Beha (Rechtsanwalt, München)
Vielen Dank!


vorher:

nachher:

vorher nachher

 

Das westliche Ende des Fuß-/Radwegs: Die Straße hat hier ein deutliches Gefälle, Radfahrer fahren hier in der Regel problemlos mit den erlaubten 30 km/h, sie müssten auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen, um rechtwinklig abzubiegen und über eine schmale, mehrere Meter lange geschotterte Zufahrt auf den Fuß-/Radweg zu gelangen. Der Fuß-/Radweg endet übrigens nach wenigen hundert Metern bei den Häusern im Hintergrund in einer Seitenstraße, von wo aus man dann wieder auf die Hauptstraße einbiegen muss (d.h. zweimal Berücksichtigung der Vorfahrt auf der jeweils anderen Straße). Man sieht auch deutlich die hohe Verkehrsbelastung der Straße ;-)


Die Einmündung der Lieperkingstr. in die Liebhart-/Rauberstr.:
"Das Sichtdreieck ist ausreichend dimensioniert, um ankommende Radfahrer rechtzeitig erkennen zu können." (Zitat aus dem amtlichen Schreiben)
Welches Sichtdreieck? Keine Einsicht in den von links einmündenden Fuß-/Radweg wegen dicht belaubter Bäume und Sträucher. Und wenn auf dem Feld rechts der Mais im Sommer höher steht, ebenso keine Einsicht in den von rechts kommenden Fuß-/Radweg. Das Warnschild wegen kreuzender Radfahrer wird konsequent ignoriert. Fast alle ankommenden Kfz fahren bis zur Sichtlinie an der Fahrbahn ohne auf möglicherweise kreuzenden Radverkehr zu achten.


Die Sicht von Rechtsabbiegern (von der Liebhartstr. in die Lieperkingstr.) auf den Fuß-/Radweg - ja, da ist wirklich der Weg hinter den Bäumen:


und so ist die Sicht vom Fuß-/Radweg aus auf die kreuzende Lieperkingstr.; als (vorfahrtberechtigter) Radfahrer hat man natürlich auch keine Möglichkeit, herannahende Kfz wahrzunehmen und ggf. Sichtkontakt mit dem Fahrer aufzunehmen:


Das östliche Ende des Wegs in Oberisling:


 

klaus@woerle.net